Die Politik hat für einige Veränderungen die Weichen gestellt. © Fiedels - Fotolia.com
Die Politik hat für einige Veränderungen die Weichen gestellt. © Fiedels – Fotolia.com

Die Bundesregierung hat im November 2019 die Novelle der deutschen Straßenverkehrsordnung durchgewunken. Demnach ist im Laufe des Jahres mit einigen Veränderungen zu rechnen. Hier eine Auswahl

Halte-/Parkverbot

Passen Sie auf, wenn Sie schnell mal was abgeben wollen. Auf den Schutzstreifen für den Radverkehr (angezeigt durch eine gestrichelte Linie) gilt bald Halteverbot – ebenso wie für die zweite Reihe. Für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen werden künftig die Geldbußen von derzeit mindestens 15 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben. Bei schwerwiegenden Verstößen (zum Beispiel Gefährdung anderer) droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg.

Neues Überholverbot

Demnächst werden wir öfter ein neues Schild sehen (siehe Abbildung): Straßenverkehrsbehörden können mehrspurigen Kraftfahrzeugen unterbieten, einspurige Fahrzeuge (zum Beispiel Fahrräder) zu überholen. Das soll Engstellen entschärfen.

Neues Straßenverkehrszeichen: Hier ist es mehrspurigen Fahrzeugen untersagt, einspurige Fahrzeuge zu überholen. © fotohansel /stock.adobe.de
Neues Straßenverkehrszeichen: Hier ist es mehrspurigen Fahrzeugen untersagt, einspurige Fahrzeuge zu überholen. © fotohansel /stock.adobe.de

 

Abbiegen

Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Abbiegen Schrittgeschwindigkeit einhalten (7 bis 11 Stundenkilometer). Bei Verstößen drohen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Für Lang-Lkw wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten ab 2020 Pflicht.

Lastenfahrräder

Um für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorzuhalten, können die Straßenverkehrsbehörden das Sinnbild „Lastenfahrrad“ nutzen (siehe Abbildung).

Demnächst auf unseren Straßen: das Sinnbild „Lastenfahrrad“. ©BMVI
Demnächst auf unseren Straßen: das Sinnbild „Lastenfahrrad“. ©BMVI

 

Was tut sich in der EU?

Blicken wir nach Europa: Ab September 2020 dürfen Lkw-Kabinen länger sein. Bislang waren 2,35 Meter das Maximum. Schon einige Zeit hatten Experten für einen Zuschlag plädiert. Den hat die Europäische Union nun gewährt: um bis zu 90 Zentimeter dürfen die Kabinen wachsen. Dem Fahrer soll das mehr Überblick über das Verkehrsgeschehen verschaffen und mehr Komfort für Übernachtungen bieten. Außerdem soll der Energiebedarf der Lkw sinken, weil die gestalterischen Freiheiten ein verbessertes aerodynamisches Design ermöglichen. Die Rede ist von bis zu 10 Prozent.

Und was tut sich sonst noch?

Zum Abschluss noch ein Stakkato durch weitere Änderungen jenseits unserer Landesgrenzen, die aber dennoch deutsche Logistikdienstleister, Spediteure und Frachtführer betreffen: In Österreich und in Wallonien (Belgien) stehen Mauterhöhungen an. Neue Tarife für Eurovignetten gelten seit dem 1. Januar in Schweden, Dänemark, Luxemburg und in den Niederlanden. Ende 2020 setzt Norwegen neue Regelungen für die Bereifung von Lkw im Winter um. Die Niederländer wollen Manipulationen an digitalen Tachografen stärker bestrafen. Statt bisher maximal 4.400 Euro drohen nun bis zu 10.000 Euro. Und – ach ja! – die sektoralen Fahrverbote in Österreich auf der Inntal-Autobahn. Einige Güter wie Papier, flüssige Mineralölerzeugnisse oder Rohre dürfen zwischen Kufstein und Ampass nur noch in Fahrzeugen mit maximal 7,5 Tonnen befördert werden. Das sorgt dafür, dass es auf dem politischen Parkett weiterhin dicke Luft gibt. Im Gegenzug wird im Umkreis von Schiffen die Luft besser. Weltweit dürfen sie nur noch Treibstoffe mit maximal 0,5 Prozent Schwefel verwenden. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.

 

 

About the Author

Andreas Pietsch Der freie Journalist Andreas Pietsch ist auf Logistik-Themen spezialisiert. Er schreibt seit 1992 für DB Schenker beziehungsweise für die Vorgängergesellschaften. Am meisten angetan haben es ihm die Themen aus Landverkehr, Seefracht und Kontraktlogistik. Aber auch bei der Luftfracht weiß er, wie man einen Sachverhalt treffend auf den Punkt bringt.